Bundesrechnungshof kritisiert: Zuviel Microsoft in Ministerien

Wie jedes Jahr hat der Bundesrechnungshof (eine unabhängige, selbstständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes) seinen Jahresbericht veröffentlicht. Hier berichtet er über seine wichtigsten Prüfungsergebnisse. Im Kapitel “Bundesministerium des Innern” wird in Punkt 65 über “Alternativen zu Betriebs- und Bürokommunikationssystemen in der Bundesverwaltung” geschrieben. Dort heißt es einerseits, dass “die Fachkompetenzen zum Thema „Open-Source-Software“ verstärkt und die Bundesstelle für Informationstechnik im Bundesverwaltungsamt mit dem Ausbau eines „Competence Centers für Open-Source-Software betraut” werden würde. Aber andererseits steht dort geschrieben:

“Die Bundesverwaltung hat mehr als 300 000 mit Informationstechnik ausgestattete Arbeitsplätze. In den letzten Jahren wechselte sie regelmäßig ihre Betriebssystem- und Bürokommunikationssoftware auf eine neuere Version des etablierten Herstellers, der einen Marktanteil von 90 Prozent hält” und “auch bei jüngeren Migrationsentscheidungen war im Regelfall nur ein Wechsel innerhalb des Angebotsspektrums des bereits etablierten Herstellers vorgesehen; Alternativen anderer Hersteller oder anbieterunabhängige, sogenannte Open Source Software, wurden nur in Einzelfällen in Erwägung gezogen”.

Das Problem seien hierbei die mangelnden Informationen von Seiten der “Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern” (KBSt). Der von dieser Behörde herausgebene “Migrationsleitfaden” sei schon lange nicht mehr aktuell - und so fordert der Bundesrechnungshof die KBSt auf, diesen regelmäßig zu aktualisieren, sowie über Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Außerdem sollen neuere Erfahrungen aus Open-Source-Pilotprojekten in Industrie und öffentlicher Verwaltung besser kommuniziert und der Informationsaustausch verbessert werden. Insgesamt gesehen soll die Beratung und Unterstützung in dem Bereich ausgeweitet werden. Dies bedingt, dass auch “die Beratungs- und Unterstützungskapazität und -kompetenz deutlich erweitert” werden soll. In Absatz 65.3 und .4 werden dann die bereits getätigten Veränderungen beschrieben - scheinbar ist die KBSt auf dem richtigen Weg. Der Bundesrechnungshof wird die weitere Entwicklung konstruktiv begleiten.

Quelle:
http://www.bundesrechnungshof.de/aktuelles/bemerkungen-2007-1